Grundstück
Das Grundstück ist ca. 700m2 gross und bietet Platz für ein Einfamilienhaus mit Autounterstand
Es ist ein Bauplatz den wir 1981 gekauft haben. Leider hat damals noch die Detailerschliessung gefehlt. Erst viel später wurde die Erschliessung geplant.
Biberen liegt 20 km westlich von Bern. Es gibt ein Restaurant, eine Bäckerei mit Postamt und eine Metzgerei. Es besteht eine Busverbindung nach Gümmenen zum Bahnhof. Von Gümmenen gelant man mit dem Regionalzug nach Bern.
Biberen ist ein kleines ländliches Dorf gelegen in hügeliger Landschaft mit Wäldern und dem Biberen Bach.
Planung
Beim Bau eines Einfamilienhauses gibt es viele Möglichkeiten.
- Ein Haus selber bauen mit oder ohne Architekt
- Ein Fertighaus massiv, Holz, Glas Metall..
- Ein Haus geplant nach eigenen Ideen.
Wir haben uns dazu entschieden ein Haus selber zu planen.
Dabei sind 3 Varianten entstanden.
Nur die Varianten 1 und 3 werden hier vorgestellt.
Variante 1 / 2
Der erste Entwurf besteht aus einem 2 Stöckigen Haus 9 x 12 Meter Die Variante 2 ist ein bisschen kleiner
Variante 3
Zusammen mit dem Architekturbüro sind wir bei dieser Variante angelangt.
Ein Haus 9 x 10 m. Die Raumaufteilung ist so gewählt, dass das Haus auch in 2 kleine Wohnungen aufgeteilt werden könnte.
Das Treppenhaus mit Lift ist so angelegt, dass man in das obere Stockwerk gelangt ohne die Räume im EG zu betreten.
Baueingabe
Vorschriften
Bei diesen Grundstück gelten folgende Vorschriften:
Baureglement der Einwohnergemeinde Ferenbalm
Überbauungsordnung Nr. 3 Biberen (07.05.2007)
Bei der Überbauungsordnung sind folgende Besonderheiten zu beachten:
- Ausnützungsziffer 0,4
- Auf der südlichen längsseite des Hauses 8 m Grenzabstand
Das ist bei diesem Grundstück ein Nachteil weil das Grundstück länglich ist und das Haus wegen dieser Vorschriften Quer gebaut werden muss.
Um das Bewilligungsverfahren nicht zu verzögern wollten wir aber keine Ausnahme von der Bauordung beanspruchen.
Am 17. Februar 2022 haben wir die Baueingabe bei der Gemeinde Ferenbalm eingereicht.
Am 27. Mai 2022 ist die Baupuplikation im Laupenanzeiger erstmals erschienen.
Die Einsprache- und Auflagefrist ist der 27.06 2022
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