Vorschriften

Bei diesen Grundstück gelten folgende Vorschriften:

Baureglement der Einwohnergemeinde Ferenbalm

Überbauungsordnung Nr. 3 Biberen (07.05.2007)

Bei der Überbauungsordnung sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Ausnützungsziffer 0,4
  • Auf der südlichen längsseite des Hauses 8 m Grenzabstand

Das ist bei diesem Grundstück ein Nachteil weil das Grundstück länglich ist und das Haus wegen dieser Vorschriften Quer gebaut werden muss.

Um das Bewilligungsverfahren nicht zu  verzögern wollten wir aber keine Ausnahme von der Bauordung beanspruchen.

Am 17. Februar 2022 haben wir die Baueingabe bei der Gemeinde Ferenbalm eingereicht.

Am 27. Mai 2022 ist die Baupuplikation im Laupenanzeiger erstmals erschienen.

Die Einsprache- und Auflagefrist ist der 27.06 2022

Am letzten Tag der Einsprachefrist sind von einem Nachbarn zwei Einsprachen eingegangen. Das hat zu einer Verzögerung von zwei Monaten geführt. Das Bewilligungsverfahren hat somit etwas mehr als ein halbes Jahr gedauert.

Das Grundstück ist erschlossenes Bauland. Trotzdem gab es keinen Anschluss für die Kanalisation. Es war deshalb notwendig eine 20 m lange Leitung uber das Grundstück eines Nachbarn zu bauen. Glücklicherweise war der Nachbar unkompliziert und kooperativ. Er hat dem Bau der Leitung ohne zögern zugestimmt.